Facharztkontrollen nach Bedarf, Termine für dringende Fälle
- Fachärztliche ambulante Versorgung
- Gesetzgeber Bund
- Fehlanreiz in der Vergütung
- Fehlende Kapazität oder Steuerung
- Kassenärztliche Vereinigungen und Vergütung
Dr. med. Johann Banzhaf · Ärztin/Arzt hausärztlich · Praxis Dr. med. Johann Banzhaf , veröffentlicht am
Aktueller Umstand
Nach geklärter Fragestellung werden Patientinnen und Patienten oft regelmäßig zu fachärztlichen Kontrollen einbestellt, ohne dass die Notwendigkeit erneut geprüft wird. Viele dieser Kontrollen könnten in der Hausarztpraxis erfolgen. Gleichzeitig fehlen zeitnahe Facharzttermine für akute, abklärungsbedürftige Beschwerden.
Verbesserungsvorschlag
Die Vergütung ermöglicht eine wirtschaftliche Praxisführung, ohne auf möglichst viele Kontrolltermine angewiesen zu sein. Kontrollen werden nach medizinischer Notwendigkeit geplant und, soweit sinnvoll, an die Hausarztpraxis zurückgegeben. So entstehen Kapazitäten für dringliche Fälle, und vermeidbare Vorstellungen im Krankenhaus gehen zurück.
Beispiel aus der Praxis
Ein Patient Mitte 40 mit starken Oberbauchschmerzen braucht zeitnah eine Magenspiegelung. Ambulant ist in den nächsten vier Wochen kein Termin frei, deshalb wird er in die Notaufnahme geschickt. Die Untersuchung hätte ebenso gut ambulant erfolgen können.