Entlassung aus dem Krankenhaus nur mit Brief und Übergabe
- Übergang zwischen Krankenhaus und ambulanter Versorgung
- Gesetzgeber Bund
- Schnittstellenproblem
- Fehlende Kapazität oder Steuerung
- Kliniken und Praxen selbst
Dr. med. Johann Banzhaf · Ärztin/Arzt hausärztlich · Praxis Dr. med. Johann Banzhaf , veröffentlicht am
Aktueller Umstand
Unter Zeit- und Kostendruck werden Patientinnen und Patienten mitunter ohne Entlassungsbrief und Abschlussgespräch aus dem Krankenhaus entlassen. Die Hausarztpraxis muss neu begonnene Medikamente dann ohne Angaben zu Indikation und Therapiedauer weiterverordnen, um eine Unterbrechung der Therapie zu vermeiden. Besonders vor dem Wochenende entsteht dadurch Handlungsdruck.
Verbesserungsvorschlag
Bei jeder Entlassung sind ein Abschlussgespräch, ein Entlassungsbrief mit klaren Therapieempfehlungen und eine ärztliche Abstimmung mit der weiterbehandelnden Praxis gewährleistet. Dafür braucht das Krankenhaus ausreichend Zeit und eine Entlastung vom Leistungsdruck. Eine verlässliche Übergabe vermeidet unnötige Verordnungen, Komplikationen und erneute Krankenhausaufenthalte.
Beispiel aus der Praxis
Eine Patientin Mitte 50, die in einer Pflegeeinrichtung lebt, wird an einem Freitag mit zwei Antibiotika entlassen, ein Entlassungsbrief fehlt. Der diensthabende Arzt kennt den Fall nicht und kann die Gründe nicht klären. Die Praxis verordnet weiter, um eine Unterbrechung zu vermeiden. Erst der Brief am Montag zeigt, dass beide Verdachtsdiagnosen bereits in einem anderen Krankenhaus ausgeschlossen worden waren. Wenige Tage später muss die Patientin mit einer schweren, durch Antibiotika ausgelösten Darmentzündung erneut ins Krankenhaus.