Beratung statt Bildgebung auf Wunsch
- Diagnostik (Labor, Bildgebung)
- Kassenärztliche Vereinigungen und Vergütung
- Erwartung und Information von Patienten
- Überversorgung
- Berufsverbände und Fachgesellschaften
Dr. med. Johann Banzhaf · Ärztin/Arzt hausärztlich · Praxis Dr. med. Johann Banzhaf , veröffentlicht am
Aktueller Umstand
Patientinnen und Patienten wünschen sich bei Beschwerden häufig ein MRT, um Klarheit zu erhalten. Den begrenzten Nutzen verständlich zu erklären, braucht Zeit. Unter Zeitdruck wird die Untersuchung eher veranlasst, auch aus Sorge, dass der Patient sonst so lange andere Praxen aufsucht, bis er sie erhält.
Verbesserungsvorschlag
Praxen erhalten ausreichend Zeit und Vergütung, um Sorgen, Nutzen und Alternativen zu besprechen. Wird zunächst auf Bildgebung verzichtet, bekommt der Patient einen konkreten Behandlungs- und Kontrollplan. Bei einem Praxiswechsel sind Befunde und Begründung verfügbar. Einheitliche Kriterien stellen sicher, dass eine Untersuchung wegen ihrer Notwendigkeit erfolgt und nicht wegen wiederholter Nachfrage; Zweitmeinung und Neubewertung bleiben möglich.
Beispiel aus der Praxis
Ein Patient Mitte 30 hat seit einigen Wochen bewegungsabhängige Knieschmerzen ohne Unfall und ohne Warnzeichen. Die Praxis empfiehlt angepasste Belastung, Übungen, gegebenenfalls Physiotherapie und eine Verlaufskontrolle. Der Patient sucht weitere Praxen auf, bis ein MRT gemacht wird. An Therapie und Verlauf ändert es nichts.